Nachprüfung:
Basis für den Termin der Nachprüfung ist das Datum in der letzten Nachprüfungsbescheinigung.
Wird ein LFZ bis zu 3 Monate vor oder nach diesem vorgeschriebenen Zeitpunkt nachgeprüft, ändert sich
das Datum in der NaBe nicht. Für das Überziehen um max. 3 Monate ist seit Gültigkeit der ZLLV 1999 kein
Antrag mehr notwendig. Nach mehr als 3 Monaten ist die Verwendung des LFZ unzulässig und strafbar.
Wird ein LFZ mehr als 3 Monate vor oder nach diesem Datum nachgeprüft, so ist ab dann der Tag der
Nachprüfung das neue Referenzdatum.
Die Gültigkeit der Nachprüfungsbescheinigung beträgt nur dann 24 Monate, wenn die vom Hersteller
geforderten Kontrollen (100 Std./jährliche) durchgeführt wurden.
Bei einer Nachprüfung nach mehr als 3 Monaten wird das Referenzdatum nur dann neu festgelegt, wenn
der Antrag durch den Halter fristgerecht erfolgte.
Personenbeförderung & Zivilluftfahrerausbildung:
Sind Ballone für die Verwendungsart "gewerbsmäßige Beförderung" und/oder
"Zivilluftfahrerausbildung" bestimmt, müssen diese Reparaturen, Instandhaltungen und Kontrollen
in einem zugelassenen Instandhaltungsbetrieb oder Hilfsbetrieb ausgeführt werden (ZLLV 1999 § 47 Abs. 2).
Ist dies nicht der Fall, wird bei einer Nachprüfung die Verwendungsart oder -arten untersagt und
die Verwendnungsbescheinigung muß seitens der AC-GmbH geändert werden.
Für die Verwendungsart "Allgem. Luftfahrt" genügt, wenn Arbeiten und/oder Kontrollen von
einer "befähigten Person" ausgeführt werden.
100 Std. / jährliche Kontrolle:
sind nach den jeweiligen Herstellerangaben durchzuführen;
Überziehungstoleranzen lt. LTH Nr.: 36
- bei 100 Std. Kontrollen +/- 10 %,
- bei jährlichen Kontrollen +/- 15 Tage
- bei längeren Intervallen +/- 30 Tage
Transponder: sind alle 24 Monate zu überprüfen. LTA Nr.: 87
Apotheke: Inhalt vorgegeben lt. LTH Nr.: 3a
Gasschläuche: sofern Hersteller nichts anderes festlegt, sind diese nach 8 Jahren auszuwechseln.
Gilt auch für T - Connections. LTA Nr.: 76
Gastanks: CAMERON, T&C-Produkte, sowie Tanks der meisten anderen Hersteller sind nach 10 Jahren ab neu
einer Innen- & Außensichtkontrolle, Druckprüfung und einem Überdruckventiltausch zu unterziehen.
Nach weiteren 5 Jahren (gesamt 15 Jahre) erfolgt eine Innensichtkontrolle.
Nach 20 Jahren ab neu bzw. 10 Jahren ab dem ersten großen Check erfolgt neuerlich der 10 Jahrescheck mit Überdruckventiltausch.
Mit 25 Jahren ab neu ist aufgrund der heutigen ADR Situation ein Tank (SS, Titan) alter Bauart (vor Juni 2004) nicht mehr im Strassenverkehr zulässig.
Für AL-Worthington Tanks gilt das schon jetzt.
Diese Einschränkung gilt nochmals erwähnt nur für den Transport auf der Strasse und nicht für die Luftfahrt.
Gurte & Textile Flächengebilde: sind nach 20 Jahren auszuscheiden - es sei denn, die geforderten Festigkeitswerte können nachgewiesen werden (Ballongewebe, Lastbänder). LTA Nr.: 91
Austauschbarkeit von Heißluftballon-Baukomponenten LTH Nr.:37:
Die Verwendung von Ballonkomponenten verschiedener Hersteller bei einem System ist nicht nur
von technischen Merkmalen abhängig, sondern auch von einem Zulassungsverfahren, daß die Austauschbarkeit regelt.
Maßgeblich ist der Hersteller der Hülle. Für jeden in Österreich zugelassenen Ballonhersteller (und Ballontyp)
existiert von der ACG ein sgn. Musterkennblatt, daß die Verwendung von Komponenten unterschiedlicher Größe und
anderer Hersteller regelt. Damit nicht der Kauf eines z.B. günstigen Brenners in einer teuren Zusatzmusterprüfung
(durchgeführt von der ACG) endet, sollte vorab ein Blick in das zugehörige Musterkennblatt erfolgen.
Fragen dazu: ACG - Ing. Huber oder bei uns
Fliegerarzt: Dr. Cordula Hutter, Fachärztin für Lungenheilkunde, 1140 Wien, Meiselstrasse 77, Tel: 01-985 21 66
Rechtsinformation: Rechtsinformationssystem des Bundes
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! 09-2004
LTAs/LTHs können von uns bezogen werden.